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   OLG München, 09.09.2019 - 32 U 2840/19   

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https://dejure.org/2019,93473
OLG München, 09.09.2019 - 32 U 2840/19 (https://dejure.org/2019,93473)
OLG München, Entscheidung vom 09.09.2019 - 32 U 2840/19 (https://dejure.org/2019,93473)
OLG München, Entscheidung vom 09. September 2019 - 32 U 2840/19 (https://dejure.org/2019,93473)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Abschalteinrichtung, Beweisanordnungen, Gebrauchsvorteil, Zulassungsbescheinigung Teil I, Kraftfahrt-Bundesamt, Abgasreinigung, Amtliche Auskunft, Gesamtlaufleistung, Dauerhaftigkeit, Deliktische Haftung, Tatbestandsvoraussetzungen, Ablichtungen, Schriftsätze, ...

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LG Heidelberg, 30.01.2024 - 2 S 2/23

    Geltendmachung vin Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem

    Andererseits gab es auch Entscheidungen, in denen zu dieser Frage ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben wurde, was voraussetzt, dass die jeweiligen Gerichte von einem hinreichend substantiierten Vortrag ausgegangen waren (so z.B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.10.2019 - 8 U 63/19; OLG München, Beschluss vom 09.09.2019 - 32 U 2840/19; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.08.2019 - 17 U 294/18, juris).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2023 - 12 U 81/23

    Diesel-Abgasskandal: Bindungswirkung eines Stichentscheids hinsichtlich der

    Andererseits gab es auch Entscheidungen, in denen zu dieser Frage ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben wurde, was voraussetzt, dass die jeweiligen Gerichte von einem hinreichend substantiierten Vortrag ausgegangen waren (so z.B. OLG Bamberg, Beschluss vom 25.05.2020 - 4 U 358/19; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.10.2019 - 8 U 63/19; OLG München, Beschluss vom 09.09.2019 - 32 U 2840/19; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.08.2019 - 17 U 294/18, juris).
  • LG München I, 30.03.2023 - 31 S 16727/21

    Kein Schadensersatz wegen angeblicher Verwendung einer unzulässigen

    In dem Urteil des OLG Frankfurt vom 7.10.2020 - 4 U 171/18 (vgl. auch Hinweisbeschluss vom 17.02.2020 - 12 U 353/19) führte das Gericht aus, dass allein die Überschreitung der zulässigen Grenzwerte für den Stickoxidausstoß im Straßenbetrieb bei Einhaltung der Grenzwerte im Prüfstandbetrieb nicht geeignet ist, den Rückschluss auf eine unzulässige Abschalteinrichtung zu ziehen und dass allein den Messungen im Realbetrieb keine entscheidende Bedeutung zukommt (vgl. ebenso OLG München, Beschluss vom 05.03.2021 - 18 U 6488/20; Urteil vom 19.03.2020 - 32 U 2840/19 - "Die Messungen, die im Realbetrieb oder unter Straßenbedingungen erhoben werden, haben keine Indizwirkung in Bezug auf eine unzulässige Abschalteinrichtung"; OLG Oldenburg, Urteil vom 28.01.2020 - 2 U 197/19).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2022 - 4 U 82/21

    Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen BMW 520d mit einem Motor

    Zudem sei aufgrund der in einem anderen Verfahren (OLG München - 32 U 2840/19) eingeholten amtlichen Auskunft des Kraftfahrbundesamtes (KBA) mittlerweile gerichtsbekannt, dass ein vom KBA überprüftes Fahrzeug vom Typ BMW 520d mit dem Motor N47 - demselben Motor wie in dem streitgegenständlichen Fahrzeug - keine unzulässigen Abschalteinrichtungen aufweise.
  • OLG Frankfurt, 27.11.2020 - 10 U 3/20

    Diesel-Skandal: Keine Sittenwidrigkeit durch fehlende Offenlegung des

    Die Beklagte wendet zudem zu Recht ein, dass die Abgasgrenzwerte unter den für den NEFZ definierten Parametern eingehalten werden müssen, während der Schadstoffausstoß im Realbetrieb für die Erteilung der Typengenehmigung nicht maßgeblich sind (ebenso z.B. OLG München, Urteil vom 19.3.2020 - 32 U 2840/19, Anl. BE2; OLG Stuttgart a.a.O. Rn. 94).
  • LG Heidelberg, 20.09.2022 - 2 O 200/21

    Klage gegen Rechtsschutzversicherung wegen Deckungsschutz bei beabsichtigter

    Andererseits gab es auch Entscheidungen, in denen zu dieser Frage ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben wurde, was voraussetzt, dass die jeweiligen Gerichte von einem hinreichend substantiierten Vortrag ausgegangen waren (zB OLG Bamberg, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 4 U 358/19 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - 8 U 63/19 - OLG München, Beschluss vom 9. September 2019 - 32 U 2840/19 - vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 2019 - 17 U 294/18 - jeweils juris).
  • LG Landshut, 30.08.2021 - 71 O 4183/20

    Schadensersatz, Fahrzeug, Marke, Sittenwidrigkeit, Streitwert, Haftung, Anspruch,

    Ein Überschreiten der Grenzwerte im Realbetrieb führt daher nicht zu dem behaupteten Erlöschen der EG-Typengenehmigung und ist kein tauglicher Anknüpfungspunkt für deliktische Schadensersatzansprüche (vgl. hierzu auch OLG München, Urteil vom 19.03.2020 - 32 U 2840/19).
  • LG München I, 02.11.2021 - 6 O 14313/20

    Kein Schadensersatz für Porsche-Fahrzeug mit von Audi geliefertem Dieselmotor

    Insofern haben allein Messungen, die im Realbetrieb erhoben wurden, keine Indizwirkung in Bezug auf eine unzulässige Abschalteinrichtung (OLG München, Urteil vom 19.03.2020, 32 U 2840/19).
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